Hausordnung 

Hausordnung Anias Kindertagestätten gUG Rapstedter Weg 38, 12305 Berlin

Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages stimmen Sie der Hausordnung zu und verpflichten sich diese einzuhalten. Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, das Gäste oder Abholberechtige über die Hausordnung informiert sind und diese zu befolgen haben. Personen, die der Hausordnung nicht zustimmen, ist der Zutritt auf das Gelände untersagt.

Die Hausordnung der Kita ist immer in ihrer aktuellsten Version auf der Homepage der Kita unter https://www.anias-kindertagesstaetten.de/hausordnung/ einzusehen. Zusätzlich hängt diese am Informationsbrett aus.

§1. Die Öffnungszeiten der Kita sind Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Bitte halten Sie sich an diese und bedenken Sie, dass sie spätestens 5 Minuten vor Schließung der Einrichtung vor Ort sind, um ihr Kind anzuziehen und abzuholen.

§2. Vor Beginn der Eingewöhnung benötigt ihr Kind ein ärztliches Attest, das Ihr Kind gesund ist und eine Kita besuchen darf, welches nicht älter als 7 Tage sein darf. Zusätzlich benötigen Sie ein Nachweis über die Impfberatung vor erstmaligen Kitaeintritt. Wir bitten Sie sich die Zeit zu nehmen, die ihr Kind für die Eingewöhnung benötigt. Dies kann in der Regel bis zu 4 Wochen dauern.

§3. Die Fachkräfte übernehmen mit der persönlichen Übergabe des Kindes innerhalb des Kitageländes die Fürsorge und Aufsicht. Die sorgeberechtigte Person muss sich von den Erziehern verabschieden, um die Fürsorge und Aufsicht zu übergeben. Es ist nicht gewünscht, dass Eltern ohne Rückmeldung gehen. Nach der Übergabe und Verabschiedung wird die Kita zeitnah verlassen.

§4. Das Abholen der Kinder erfolgt nur durch sorgeberechtigte Personen und / oder Personen ab dem 12 Lebensjahr mit Dauer- oder Tagesvollmacht. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

§5. Kinder, welche nach dem Ablauf der Öffnungszeiten nicht abgeholt wurden und die Eltern oder abholberechtigte Personen nicht zu erreichen sind, werden bis 17.30 Uhr in der Kita betreut. Anschließend werden die Kinder von uns mit einem Taxi zum Kindernotdienst gebracht. Die Kosten für die Taxifahrt und die angefallenen Überstunden werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Ihnen zur Verfügung stehenden Betreuungsstunden.

Adresse des Kindernotdienstes:

Kinder Notdienst in Gitschiner Str. 48, 10969 Berlin

Tel.: +49 30 6100 61

§6. Bei wiederholter Überziehung der Betreuungsstunden sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet pro angefangene Viertelstunde (15 Min.) 10,00 € zu zahlen. Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. 

§7. Um den Kindern eine möglichst ruhige Frühstücksatmosphäre zu ermöglichen, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, in dem Zeitraum vom 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr nach Möglichkeit keine Kinder in die Kindertagesstätte zu bringen.

§8. Die Kernzeit der Kita beginnt um 9.30 Uhr, bitte bringen Sie Ihre Kinder bis spätestens 9.25 Uhr, damit alle Kinder in ihren Gruppenräumen sind und mit dem Tagesprogramm beginnen können. Bitte kommunizieren Sie Abweichungen z.B. wegen Arztbesuchen und sprechen diese spätestens 1 Tag vorher mit den Erziehern ab. 

§9. Mittagskinder müssen bis 12.25 Uhr abgeholt werden.

§10. Abmeldungen wegen Krankheit oder Urlaub sollten per E-Mail an kitaleitung@anias-kindertagesstaetten.de oder telefonisch unter 0176 621 37 689 bis spätestens 8.00 Uhr übermittelt werden.

§11. In unserer Einrichtung findet die Betreuung und Förderung grundsätzlich nur mit gesunden Kindern statt. Infektionskrankheiten sowie Läusebefall sind meldepflichtig und uns umgehend mitzuteilen. Bitte hierzu auch die Infektionsschutzbelehrung vom zuständigen Gesundheitsamt und die Aushänge am Kitainfobrett lesen. 

Beim wiederholten Erkranken Ihres Kindes, sowie bei einem gehäuften Auftreten von Magen-Darm-Erkrankungen im Krippenbereich, behalten wir uns das Recht ein ärztliches Attest zu fordern.

Stellen die Erzieher eine Erkrankung oder Fieber des Kindes ab 38°C fest, sind die Erzieher verpflichtet, die Sorgeberechtigten zu informieren und ihr Kind umgehend aus der Kita abholen zu lassen. Das Kind kann die Kita wieder besuchen kann, wenn es symptomfrei und kitatauglich ist. Bei Infektionskrankheiten (auch bei Verdacht) gemäß § 34 Abs. 1 IfSG kann ein Kind erst nach einem ärztlichen Urteil/Attest wieder die Kita besuchen.

Nach § 34 Abs.1 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis bzw. eine Magen-Dam Erkrankung erkrankt oder dessen verdächtig werden, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen der Symptome wieder besucht werden. Personen sind insbesondere während der akuten Erkrankung und mindestens 2 Tage nach abklingen der Krankheitserscheinungen hoch ansteckungsfähig.

§12. Medikamente jeglicher Art werden in der Kita nicht verabreicht. Notfallmedikamente sowie Medikamente zur Lebenserhaltung können nach Absprache und Unterweisung durch einen Arzt verabreicht werden. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit dem Träger und der Kitaleitung der Einrichtung.

§13. Die Sorgeberechtigten haben die Pflicht, die Kita über Verletzungen, Stürze, Unfälle etc., welche außerhalb der Kita passiert sind, zu informieren. Auch Unfälle auf dem Weg zur Kita oder Auf dem Weg nach Hause sind meldepflichtig. Hier greifen die Regelungen der Unfallkasse.

§14. In den Sommermonaten sind die Kinder mit Sonnencreme einzucremen, ehe Sie in der Kita abgegeben werden. Die Erzieher cremen die Kinder am Nachmittag mit Sonnenschutz nach. Kinder mit Allergien bringen bitte eine eigene mit Namen versehende Sonnencreme mit. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind eine passende Kopfbedeckung trägt, welche als Sonnenschutz dient.

§15. Die Kita haftet nicht für mitgebrachte Sachen und Kleidung: wie Räder, Spielsachen usw.

§16. Wegen der großen Unfallgefahr sind Oberteile mit Kordeleinzug sowie Ketten streng verboten. Kordel müssen entfernt werden.

§17. Bitte halten Sie das Grundstückstor sowie alle Eingangstüren stets verschlossen.

§18. Bitte nehmen sie keine Post für uns entgegen.

§19. Bitte Lassen Sie keine fremden Personen auf das Grundstück der Kita.

§20. Das Fotografieren und Filmen in den Gruppenräumen sowie auf dem kompletten Kitagelände ist strengsten verboten.  Widerrechtliches Verhalten wird zur Anzeige gebracht.

§21. Unsere Hausordnung ist verbindlich für alle Sorgeberechtigten, Abholberechtigen, Gäste und Kinder.

§22. Das gesamte Personal der Einrichtung, sowie der Träger haben Sorge zu tragen, dass die Hausordnung eingehalten wird.

Stand: 04.09.2023

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